Kranken- und Altenpflege

Man unterscheidet

  • Medizinische Behandlungspflege 
  • Leistungen der Pflegeversicherung

Bei der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um ärztlich angeordnete medizinisch notwendige Maßnahmen, welche vom Arzt an die Pflegefachkraft delegiert werden. Dies sind z.B. Vitalzeichenkontrollen (Puls, Blutdruck, Blutzucker etc.), Injektionen, Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Wundmanagement usw.)

Grundlage ist das (Sozialgesetzbuch) SGB V (fünf), Kostenträger ist für diese Leistungen (nach deren Genehmigung), Ihre Krankenkasse.

 

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz 2. Teil in Kraft

Es definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit über Fähigkeitsstörungen und/oder Beeinträchtigungen in sechs verschiedenen Bereichen neu.

Grundlage ist das (Sozialgesetzbuch) SGB XI (elf), Kostenträger ist für diese Leistungen, nach Festlegung eines Pflegegrades, Ihre Pflegekasse.

Mehr -> Seite 1 und 2 Preise als pdf. im downloadbereich

 

Für beide Bereiche gibt es eine Vielzahl weiterer Leistungen über die wir Sie individuell auf Ihre Situation abgestimmt gerne persönlich beraten. Folgend einige Beispiele:

  • Anleitung zur Behandlungspflege (z.B. Erlernen der selbstständigen Blutzuckermessung)
  • Übernahme der Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Individuelle Schulung für pflegende Angehörige
  • Beratungsbesuche für Pflegegeld Empfänger
  • Wohnraumberatung
  • Pflegehilfsmittel
  • Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz)

Viele weitere Leistungen, wie die Beratung, Unterstützung bei oder Durchführung sämtlicher Anträge, Formalitäten sowie die Koordination der an der Pflege beteiligten Personen, Institutionen oder Kostenträger gehören bei uns zum Kundenservice. Lassen Sie sich hierzu gern unverbindlich beraten, vielleicht auch schon wenn es noch nicht “brennt“.