Finanzierung der Leistungen

 

In der Regel werden die Kosten für Wundmanagement, Palliativpflege und anderen ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege vom jeweiligen Kostenträger übernommen.

 

 

 

Für den Bereich der Pflegeversicherung gelten die sogenannten Pflegegrade als Budget für die Inanspruchnahme von Leistungen. Durch die drei Pflegestärkungsgesetze (PSG I-III) wurden ab 2017 sowohl der Begriff der Pflegebedürftigkeit als auch die Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes neu geregelt.

 

 

 

Im Downloadbereich stellen wir Ihnen diverse, zum Teil sehr detaillierte Informationen über Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade sowie über die Kosten für einzelne Leistungskomplexe der Pflegeversicherung oder sogenannte Verbundmodule zur Verfügung.

 

 

 

Da die Berechnung eines eventuellen Eigenanteils oder eines Auszahlungsbetrages im Rahmen der Pflegeversicherung recht komplex sind, empfehlen wir Ihnen immer ein persönliches Beratungsgespräch. Dies kann gern nach Wunsch telefonisch erfolgen, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen. Wenn Sie mögen, schreiben Sie uns eine eMail, dann melden wir uns bei Ihnen. Der alleinige Vergleich z.B. des Punktwertes ist oft nicht zielführend.

 

Grundlagen der Finanzierung

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